Kommunalrichtlinie: Kommunale Wärmeplanung im Fokus

Novellierte Kommunalrichtlinie – was ändert sich?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum 1. November 2022 die Kommunalrichtlinie novelliert. Der Schwerpunkt liegt jetzt auf der kommunalen Wärmeplanung. Hintergrund: Bis 2045 sollen alle Kommunen klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, kommt kaum eine Kommune um eine Wärmeplanung herum. Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen wird deshalb mit hohen Zuschüssen gefördert. Konkret bedeutet das: Der Bund finanziert zum großen Teil die Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister, die von der Kommune für die Planerstellung beauftragt werden.
Komfortable Förderung – schnell sein lohnt sich

Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Wer den Antrag bis zum 31.12.2023 einreicht, erhält sogar 90 %. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten, bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer Förderquote von 100 %. Voraussetzung ist, dass der Wärmeplan neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz enthält. Zudem verlangt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Potenzialanalyse, die Energieeinsparpotenziale und den Einsatz von erneuerbaren Energien ermittelt.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind. Außerdem unterstützt werden Kindertagesstätten, (Hoch-)Schulen, Sportvereine sowie Religionsgemeinschaften und Sozial- und Wohlfahrtsverbände.
Weitere Förderpunkte der Kommunalrichtlinie
Neben der Wärmeplanung deckt die Kommunalrichtlinie viele weitere Förderbereiche ab. Unterstützt werden unter anderem Beratungsleistungen, die Zusammenarbeit von Kommunen in kommunalen Netzwerken, Personal für das Klimaschutzmanagement und investive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Optimierung der Infrastruktur bestehender Rechenzentren. Einige der Maßnahmen unterstützt Avacon mit maßgeschneiderten KommunePlus-Angeboten.

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen. Hier unterstützt Sie gerne unser KommunePlus-Team.
Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz
Kommunen, die sich von externen Expert:innen zum Thema Klimaschutz beraten lassen, erhalten großzügige Zuschüsse. Das wird gefördert: Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Daraus ergeben sich praktische Klimaschutzmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten erhalten 90 %.
Wo es Energiesparpotenzial gibt, analysieren zum Beispiel die Avacon-Fachleute im Rahmen der Energetischen Vor-Ort-Visite.

Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen. Außerdem ist der Einbau von Mess-, Regel- und Steuertechnik förderfähig, ebenso der Ersatz ineffizienter Pumpen- und Ventilatorsysteme. Hocheffiziente Pumpen und Motoren, die die Energieeffizienz von Kläranlagen verbessern, erhalten Zuschüsse von 30 % der Investitionssumme (45 % bei finanzschwachen Kommunen). Die Experten von Avacon Wasser beraten Sie gerne.
Nachhaltige Mobilität
Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu bewegen, aufs Rad umzusteigen. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es deshalb Zuschüsse für Radabstellanlagen, Ladestationen für E-Bikes sowie für das Aufstellen von Schildern, die Radfahrenden die Orientierung erleichtern.
Mit den Elektromobilitätslösungen bietet Avacon passende Leistungen.
Weiterführende Informationen
- Die Kommunalrichtlinie in der Übersicht
- Informative SK:KK-Webinare und Online-Sprechstunden zur novellierten Kommunalrichtlinie
- Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln durch die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
- Übersicht über die Förderprogramme von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Gerne stehen die Avacon Kommunalreferent:innen und unsere Kollegen vom KommunePlus-Team als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Ansprechpartner
