Nein. Avacon Natur erhält die Kompensation für alle Kundinnen und Kunden vom Staat und gibt die Entlastung direkt weiter, indem der Dezember-Abschlag ausgesetzt wird. Die Verrechnung der Differenz zwischen Dezember-Abschlag und Kompensationsbetrag erfolgt mit der nächsten Jahresabrechnung.
PwC wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Prüfung der Anträge zur Kompensation, die von den Wärmeversorgern gestellt werden, beauftragt. Daher sind wir nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verpflichtet, folgende Daten von Ihnen an PwC zu übermitteln:
· Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
· Vor- und Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
· Kompensationsbetrag gemäß § 4 Absatz 3 EWSG