Handelspreise und Preisindizes
Hier finden Sie die an der Energiebörse EEX* (www.eex.com) notierten und hinterlegten Marktpreise für Erdgas.
Bis 4. Quartal 2021: Arithmetische Mittel (Folgewert) der täglichen Settlementpreise für Erdgas eines Quartals an der EEX, Marktort NCG, für die Lieferung im Folgequartal (Q + 1) in EUR/MWh.
Ab 1. Quartal 2022: Arithmetische Mittel (Folgewert) der täglichen Settlementpreise für Erdgas eines Quartals an der EEX, Marktort THE*, für die Lieferung im Folgequartal (Q + 1) in EUR/MWh.
*wegen Marktgebietszusammenlegung entstandene neue Handelspreisbezeichnung
Bis 1. Quartal 2022: Arithmetische Mittel (Folgewert) der täglichen Settlementpreise für Erdgas eines Quartals an der EEX, Marktort NCG, für die Lieferung des dem Folgequartal folgenden Quartals (Q + 2) in EUR/MWh.
Ab 2. Quartal 2022: Arithmetische Mittel (Folgewert) der täglichen Settlementpreise für Erdgas eines Quartals an der EEX, Marktort THE*, für die Lieferung des dem Folgequartal folgenden Quartals (Q + 2) in EUR/MWh.
*wegen Marktgebietszusammenlegung entstandene neue Handelspreisbezeichnung
Das Statistische Bundesamt hat den Veröffentlichungsort von abrechnungsrelevanten Indizes geändert. Die Veröffentlichung findet zukünftig über die GENESIS-Datenbank statt. Nachfolgend finden Sie den jeweils neuen Ablageort für den betreffenden Index in der GENESIS-Datenbank.
Erläuterungen zur Umbasierung
Anpassung der Indizes auf ein neues Basisjahr
In Ihrem Wärmeliefervertrag sind Preisgleitklauseln zur Ermittlung des Arbeits-, des Grund- bzw. Leistungspreises bzw. des Verrechnungspreises vereinbart. Für die darin enthaltenen Indizes wurde vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) ein neues Basisjahr eingeführt. Diese turnusmäßige Umbasierung hat zur Folge, dass sich die Basiswerte der Indizes in den Preisanpassungsklauseln gemäß den auf der neuen Basis veröffentlichten Werten für die Zeiträume der Basiswertermittlung entsprechend anpassen.
Hiervon betroffen sind der in der Preisgleitklausel verwendete Investitionsgüterindex (I), der Lohnindex (L), der Strompreisindex (S), der Gaspreisindex (G) sowie der Wärmepreisindex (WPI).
Die bisher zur Berechnung verwendeten Indizes werden in dieser Form nicht mehr veröffentlicht. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Preisgleitklauseln anzupassen. Die Anpassung werden wir durch Senkung der Basis der Indizes mit folgendem Verfahren (Umbasierung) vornehmen:
Umstellung des Lohnindex (L0) auf das neue Basisjahr 2020=100
1. Ermittlung des Verkettungsfaktors zwischen dem Index des bisherigen und dem Index des neuen Basisjahres 2020:
Der Verkettungsfaktor errechnet sich durch Division der neuen Basis 100 durch den Mittelwert des Index des alten Basisjahres im Jahr 2020.
2. Ermittlung der Basis des Index L0 für das neue Basisjahr:
Die bisherige Basis des Lohnindex L0 wird mit dem Verkettungsfaktor gemäß Punkt 1 multipliziert.
3. Rundung der neuen Basis für den Index L0:
Die neue Basis für den Index L0 gemäß Punkt 2 runden wir zu Ihren Gunsten auf eine Stelle nach dem Komma auf.
Den Verkettungsfaktor als Grundlage für das Umbasierungsverfahren gemäß Punkt 1-3 haben wir so ermittelt, wie er vom Statistischen Bundesamtes bisher ermittelt und veröffentlicht wurde.
Umstellung des Wärmepreisindex (WPI0) auf das neue Basisjahr 2020=100
1. Ermittlung des Verkettungsfaktors zwischen dem Index des bisherigen und dem Index des neuen Basisjahres 2020:
Der Verkettungsfaktor errechnet sich durch Division der neuen Basis 100 durch den Mittelwert des Index des alten Basisjahres im Jahr 2020.
2. Ermittlung der Basis des Index WPI0 für das neue Basisjahr:
Die bisherige Basis des Wärmepreisindex WPI0 wird mit dem Verkettungsfaktor gemäß Punkt 1 multipliziert.
3. Rundung der neuen Basis für den Index WPI0:
Die neue Basis für den Index WPI0 gemäß Punkt 2 runden wir zu Ihren Gunsten auf eine Stelle nach dem Komma auf.
Den Verkettungsfaktor als Grundlage für das Umbasierungsverfahren gemäß Punkt 1-3 haben wir so ermittelt, wie er vom Statistischen Bundesamt bisher ermittelt und veröffentlicht wurde.